VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.12.2020 – 9 S 2481/20: Die Veröffentlichung eines begründeten Verdachts von Verstößen gegen lebens- oder futtermittelrechtliche Vorschriften nach Maßgabe des § 40 Abs. 1a Satz 1 LFGB ist nicht am Verfassungsgrundsatz der Unschuldsvermutung zu messen.

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