Urheber- und Medienrecht, Internetrecht

Auch diese Rechtsgebiete sind sehr vielgestaltig. Beispielsweise:

  1. Urheber- und Medienrecht
    • Recht der Äußerungen (Persönlichkeits- und Unternehmensrechte, Beleidigungen)
    • Presserecht (falsche Tatsachenbehauptungen, Gegendarstellung usw.)
    • Kunst- und Urheberrechtsgesetz (das Recht am eigenen Bild)
    • Bild- und Fotorecht (Lizenzfragen, das Recht am eigenen Bild usw.)
    • Geltendmachung entsprechender Ansprüche (Unterlassung, Abmahnung, Schadensersatz usw.) und Abwehr von derartigen
    • unberechtigten Ansprüchen
    • Rahmenbedingungen für die Softwareerstellung, -überlassung, -lizenzen
    • Filesharing (Tauschbörsennutzung)
  2. Online- bzw. Internetrecht
  3. Viele Menschen meinen, daß Internet sei (immernoch) ein rechtsfreier Raum. Dies ist ein Trugschluß. Auch hier gelten Regeln, die einzuhalten sind. Online- bzw. Internetrecht erfaßt die rechtlichen Problemfelder, die sich rund um das Internet ergeben können. Diese können vielgestaltig sein, da sich verschiedene Rechtsgebiete zum Teil überlagern (Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und z.T. auch Strafrecht).