VG Neustadt/Weinstr. – 5 L 485/23.NW: Polizeiliche Sicherstellung eines Porsche nach grob verkehrswidrigem Fahren

Ein Fall aus dem Straßenverkehrs- und Polizeirecht. Auf die Ehefrau ist der Porsche zugelassen, wird jedoch nur vom Ehemann gefahren. Dieser zeigte ein grob verkehrswidriges Überholverhalten, bei dem der Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Polizeifahrzeug nur dadurch verhindert werden konnte, indem das Polizeifahrzeug stark bremste. Der Ehemann zeigte sich danach (weiterhin) völlig uneinsichtig. Die Entscheidung im Volltext ist unter https://t1p.de/2y330 abrufbar.

Die Entscheidung wurde durch das OVG Rheinland-Pfalz bestätigt. Sie finden die Pressemtteilung unter https://t1p.de/2y330.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.6.2022 – 2 Rv 34 Ss 789/21: Wer an einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel in einer Aufmachung teilnimmt, die geeignet und darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, verstößt auch dann gegen das Vermummungsverbot des § 17a Abs. 2 Nr. 1 VersammlG, wenn nicht die Identifizierung durch Behörden, sondern durch Gegendemonstranten verhindert werden soll.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie unter: https://t1p.de/00a5j

VGH München, Beschl. v. 10.10.2022 – 10 B 22.798 – Polizeiliche Hilfe bei der Vollstreckung

Die polizeiliche Unterstützung einer Wohnungsdurchsuchung durch gerichtliche Zwangsvollstreckungsorgane ist nur dann rechtmäßig, wenn die Wohnungsdurchsuchung von einem Gericht angeordnet oder ausnahmsweise wegen Gefahr im Verzug ohne gerichtliche Entscheidung zulässig ist. Den Volltext finden Sie hier.

VG Augsburg – 10.12.2021 – Au 8 K 20.1952: Ingewahrsamnahme und Entkleiden einer Frau in der Polizeistation

Das Gericht entschied, daß das Entkleiden rechtswidrig war. Nicht rechtswidrig war es, trotz niedriger Temperaturen keine weiteren warmen Decken zur Verfügung zu stellen.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie unter https://t1p.de/e87f3.

BGH, Beschl. v. 16.12.2020 – 4 StR 526/19: Ein elektronischer Taschenrechner unterfällt dem Verbot des § 23 Abs. 1a StVO

Die Entscheidung des BGH basiert auf dem Umstand, daß das OLG Oldenburg – 2 Ss OWi 175/18 – entschieden hatte, daß ein elektronischer Taschenrechner nicht vom § 23 Abs. 1a StVO erfaßt ist, während das OLG Hamm in der Sache anders entscheiden wollte. Daher legt es die Frage dem BGH vor. Die Entscheidung finden Sie als pdf-Datei im Volltext unter https://t1p.de/hxig.

VG Stuttgart, Urt. v. 20.10.2020 – 14 K 7613/18: rechtswidriger Einsatz einer Videodrohne der Polizei zum Begleiten von Fußballanhängern

Die Entscheidung behandelt die Frage des (offenen) Einsatzes von Videokameras, die diesmal nicht festinstalliert oder am Boden von Beamten getragen oder auf Fahrzeugen installiert sind, sondern fliegend Personen aufnehmen. Allgemein ist das Thema Videotechnik regelrecht von tiefen Grabenkämpfen geprägt. Das Gericht ist der Auffassung, daß es sich nicht mehr um eine offene Maßnahme handelt, weil es an einem Hinweis auf den Einsatz fehlte.

Den Volltext finden Sie unter https://t1p.de/63zc.

Hamb. OVG, Beschl. v. 01.12.2020 – 4 Bs 84/20: Eine Fahrtenbuchauflage (hier gegen eine Autovermietung) ist von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO umfaßt, da die mit ihr verfolgten Zwecke der Gefahrenprävention im öffentliche Interessen sind.

Die Entscheidung im Volltext finden Sie unter https://t1p.de/ga0h.