Die Videokameras des Nachbarn. Wenn der Überwachungsdruck für den Unterlassungsanspruch ausreicht – AG Iburg, Urteil vom 12.11.2021 – 4 C 366/21

Viele wollen nur ihr Eigentum schützen, indem sie Videokameras aufstellen, in der Hoffnung, daß das Einbrecher abschreckt. Manchmal allerdings kann das zu einem Unterlassungsanspruch des Nachbarn führen. Die Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier.