ArbG Villingen-Schwenningen – 2 Ca 143/21: Streitwert für das Entfernen von Bildern eines ehemaligen Mitarbeiters

Der Antrag eines Arbeitnehmers, der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Entfernung von Fotos von der Homepage des Arbeitgebers klagt, auf der er abgebildet ist, ist streitwertrechtlich mit einem Gehalt zu bemessen. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.