VG Augsburg – 10.12.2021 – Au 8 K 20.1952: Ingewahrsamnahme und Entkleiden einer Frau in der Polizeistation

Das Gericht entschied, daß das Entkleiden rechtswidrig war. Nicht rechtswidrig war es, trotz niedriger Temperaturen keine weiteren warmen Decken zur Verfügung zu stellen.

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