OLG Hamm, Beschluß v. 03.11.2020 – 4 RBs 345/20: Der Scanner eines Paketauslieferungsfahrers ist ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO Die Entscheidung im Volltext können Sie unter https://t1p.de/7o3h einsehen.