OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.01.2021 – 2 RBs 191/20: Im Internet abrufbare Luftbildaufnahmen können als Quelle für allgemeinkundige Erkenntnisse zu örtlichen Gegebenheiten herangezogen werden.

Der Beschwerdeführer überfuhr eine rote Ampel und es ging um die Frage, wieweit der Beschwerdeführer von der Haltelinie entfernt war, als die Ampel auf Rot schaltete.

Die konkrete örtliche Gegebenheit lässt sich durch Rückgriff auf im Internet allgemein zugängliche Luftbildaufnahmen … leicht feststellen und ist daher als allgemeinkundig anzusehen. Allgemeinkundige Tatsachen stehen der Kenntnisnahme durch das Rechtsbeschwerdegericht offen, ohne dass es ihrer Darlegung im tatrichterlichen Urteil bedarf. … Allgemeinkundig sind alle Tatsachen und Erfahrungssätze, von denen verständige und erfahrene Menschen regelmäßig ohne Weiteres Kenntnis haben oder über die sie sich aus allgemein zugänglichen Quellen unschwer unterrichten können. … Zu den Quellen der Allgemeinkundigkeit gehören auch Homepage-Abfragen und sonstige Erkenntnisse aus dem Internet. … Dementsprechend können nicht nur im Internet abrufbare Straßenkarten und Stadtpläne, sondern auch die bei Google Maps oder Google Earth abrufbaren Luftbildaufnahmen als Quelle für allgemeinkundige Erkenntnisse zu örtlichen Gegebenheiten herangezogen werden.

Die Entscheidung im Volltext finden Sie unter https://t1p.de/f7w7.

Auch bei der Entscheidung des OLG Köln, Beschl. v. 20.03.2012 – III-1 RBs 65/12 https://t1p.de/vaw1 ging es um die Örtlichkeiten bei der Frage nach einem Rotlichtverstoß.

Auch andere Gerichte hatten sich bereits mit der Frage beschäftigt, ob solche Luft- oder Straßenbildaufnahmen eingesehen und zur Basis einer richterlichen Entscheidung genommen werden können.

VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 08.09.2011 – 5 L 754/11 (Mahnung; Zustellung) – https://t1p.de/kxzr.

FG Hamburg,Urt. v. 05.02.2015 – 3 K 45/14 – https://t1p.de/ktlr (Prüfung, ob Flächen, Gebäude usw. vorhanden sind).