Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht erfaßt die rechtlichen Beziehungen regelmäßig zwischen dem Bürger und einer Behörde bzw. auch als Amt bezeichnet, aber auch zwischen zwei Behörden, die insgesamt jedoch vielschichtig sind.
Nicht abschließend genannt sollen sein:

Öffentliches Baurecht (z.B. Genehmigungen, Nutzungsuntersagung, Abrißverfügung)
Beamtenrecht (u.a. Disziplinarmaßnahmen, Beurteilungen, Beförderungen)
Demonstrations- bzw. Versammmlungsrecht
Handwerks- und Gewerberecht
Kommunalrecht (insb. Kommunalabgaben usw.)
Polizei- und Ordnungsrecht
Schul- und Hochschulrecht (z.B. Versetzungen, Studienplatzvergabe)
Staats- und Amtshaftungsrecht
Straßen- und Wegerecht
Umweltrecht (Immissionsschutz-, Wasserhaushaltsrecht, Natur- und Tierschutzrecht)
Verkehrsrecht (eigentlich Verkehrsverwaltungsrecht, insb. Recht der Fahrerlaubnisse, Bußgeldverfahren)
Verwaltungszwangs- bzw. Verwaltungsvollstreckungsverfahren (z.B. Kosten für Maßnahmen der Behörden)
Ordnungswidrigkeitenrecht, das im Zusammenhang mit den eben genannten Rechtsgebieten steht

Der Mandant wird dabei von Beginn an (Erstbescheid oder Antragsstellung), über das Widerspruchsverfahren, das ggf. erforderliche vorläufige Rechtsschutzverfahren, bis hin zum Abschluß des gerichtlichen Hauptverfahrens begleitet.