Auch diese Rechtsgebiete sind sehr vielgestaltig. Beispielsweise:
- Urheber- und Medienrecht
- Recht der Äußerungen (Persönlichkeits- und Unternehmensrechte, Beleidigungen)
- Presserecht (falsche Tatsachenbehauptungen, Gegendarstellung usw.)
- Kunst- und Urheberrechtsgesetz (das Recht am eigenen Bild)
- Bild- und Fotorecht (Lizenzfragen, das Recht am eigenen Bild usw.)
- Geltendmachung entsprechender Ansprüche (Unterlassung, Abmahnung, Schadensersatz usw.) und Abwehr von derartigen
- unberechtigten Ansprüchen
- Rahmenbedingungen für die Softwareerstellung, -überlassung, -lizenzen
- Filesharing (Tauschbörsennutzung)
- Online- bzw. Internetrecht
Viele Menschen meinen, daß Internet sei (immernoch) ein rechtsfreier Raum. Dies ist ein Trugschluß. Auch hier gelten Regeln, die einzuhalten sind. Online- bzw. Internetrecht erfaßt die rechtlichen Problemfelder, die sich rund um das Internet ergeben können. Diese können vielgestaltig sein, da sich verschiedene Rechtsgebiete zum Teil überlagern (Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und z.T. auch Strafrecht).