Bay. VGH, Beschl. v. 02.11.2020 – 10 C 20.2308: Daten im polizeilichen Kriminalaktennachweis oder in einem internen Vorgangsbearbeitungssystem sind zu löschen, wenn kein Restverdacht einer rechtswidrigen Straftat mehr besteht Den Volltext der Entscheidung finden Sie unter https://t1p.de/qup2.