Der Antrag eines Arbeitnehmers, der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Entfernung von Fotos von der Homepage des Arbeitgebers klagt, auf der er abgebildet ist, ist streitwertrechtlich mit einem Gehalt zu bemessen. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.
Schlagwort: Streitwert
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.12.2020 – 4 S 3694/20: Streitwertbestimmung gem. Nr. 10.2 des Streitwertkatalogs iVm. § 52 Abs. 6 S. 1 Nr. 2, S. 4 GKG bei Klagen, die eine Verlängerung der Probezeit zum Gegenstand haben. § 52 Abs. 2 GKG findet keine Anwendung (a.A. BVerwG, Beschl. v. 27.06.2017 – 2 KSt 2.17 -)
Die Entscheidung im Volltext finden Sie unter https://t1p.de/wj20.