Ein Fall aus dem Straßenverkehrs- und Polizeirecht. Auf die Ehefrau ist der Porsche zugelassen, wird jedoch nur vom Ehemann gefahren. Dieser zeigte ein grob verkehrswidriges Überholverhalten, bei dem der Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Polizeifahrzeug nur dadurch verhindert werden konnte, indem das Polizeifahrzeug stark bremste. Der Ehemann zeigte sich danach (weiterhin) völlig uneinsichtig. Die Entscheidung im Volltext ist unter https://t1p.de/2y330 abrufbar.
Die Entscheidung wurde durch das OVG Rheinland-Pfalz bestätigt. Sie finden die Pressemtteilung unter https://t1p.de/2y330.