Hamb. OVG, Beschl. v. 01.12.2020 – 4 Bs 84/20: Eine Fahrtenbuchauflage (hier gegen eine Autovermietung) ist von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO umfaßt, da die mit ihr verfolgten Zwecke der Gefahrenprävention im öffentliche Interessen sind.

Die Entscheidung im Volltext finden Sie unter https://t1p.de/ga0h.