Der Angeklage ist Facharzt für forensische Psychiatrie und Mitglied der kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Er korrespondierte mit einer einer Mitarbeiterin der kassenärztlichen Vereinigung per E-Mail und geriet mit ihr in Meinungsverschiedenheiten. Er schrieb u.a. zunächst:
Die falsche Magd, kommt Ihnen da was bekannt vor? In Ihrem Trauerspiel bin ich so etwas wie der „Alte König“ und helfe Ihnen gern mal auf die Sprünge:
und zitierte dann aus dem Märchen „Die Gänsemagd“.
„Welches Urteils ist diese würdig?“ Da sprach die falsche Braut: „Die ist nichts Besseres wert, als dass sie splitternackt ausgezogen und in ein Fass gesteckt wird, das inwendig mit spitzen Nägeln geschlagen ist; und zwei weiße Pferde müssen vorgespannt werden, die sie Gasse auf Gasse ab zu Tode schleifen.“ – „Das bist Du“, spart der alte König, „und hast Dein eigen Urteil gefunden, und danach soll Dir widerfahren.
Die Pressemitteilung der hessischen Justiz finden Sie unter https://t1p.de/3jlzw.